Complex Litigation

Wir kennen uns aus mit Ihren (ausländischen) Interessen und Vorstellungen bei Verfahren in Deutschland oder im Ausland.

 

Ihre außergerichtlichen Verhandlungen sind gescheitert und Sie werden vor einem Schiedsgericht oder einem Zivilgericht verklagt oder überlegen, ob eine solche Klage für die Durchsetzung Ihrer Interessen notwendig oder vorteilhaft ist.

Sie oder eine andere Vertragspartei kommen aus dem Ausland oder die streitgegenständlichen Vermögenswerte befinden sich im Ausland oder Ihr in Deutschland befindliches Vermögen wird durch ein ausländisches Verfahren betroffen. Sie möchten als Kreditgeber rasch und effektiv –ohne langes Verfahren – Zugriff nehmen auf in Deutschland belegene Vermögenswerte Ihrer Schuldner. Wir kennen die Usancen bei Gerichts- oder Schiedsverfahren mit ausländischer Beteiligung. Wir wissen um die Interessen ausländischer Kreditinstitute bei Verfahren mit Sicherungsinteressen in Deutschland. Wir stellen Ihnen unsere langjährige Erfahrung aus bedeutenden Gerichtsverfahren gern zur Verfügung.

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See you at court – was bedeutet das?

Manchmal geht es nicht ohne Gericht – dann ist es aber wichtig a. mit welchen Chancen, b. mit welchen Kosten und c. in welcher Zeit Sie rechnen müssen. Von uns erhalten Sie klare Aussagen hierzu.

Für Ihre Verfahren zwischen Gesellschaftern oder mit wichtigen Geschäftspartnern im In- und Ausland stehen wir Ihnen mit unserem langjährigen Know-how aus vielen Jahren und Verhandlungs­situationen auch bei komplexen Sachverhalten auch vor Gerichten und Schiedsgerichten zur Verfügung. Wir analysieren Ihre Chancen und Risiken und geben Ihnen eine klare Einschätzung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten. Wir veranschaulichen die anstehenden Schritte und Zeitabläufe und Sie erfahren von uns, mit welchem Zeit- und Kostenbudget Sie hier rechnen müssen.

 

Auch wenn die Anrufung von Schiedsgerichten in Deutschland nach wie vor die Ausnahme ist, erläutern wir Ihnen gern deren Vorteile und unterscheiden die für Sie passenden Schiedsverfahrensarten und -Orte nach ICC-, DIS- oder ad-hoc-Schiedsregeln, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

Law made in Germany/ Commercial Courts in Deutschland

Als Ausländer vor Gericht – wir zeigen die Chancen für das Sprachproblem und erklären die Prozeduren.

Wir beteiligen uns seit Jahren bei der von der Bundesregierung unterstützten Initiative „Law made in Germany“ und begleiten Sie mit unserem Wissen in den Verfahren, die auch bei deutschen Gerichten in englischer Sprache geführt werden können und beraten Sie zum entsprechenden Gerichtsort. Wir begleiten Sie professionell vor und während der in Deutschland oder im Ausland (ggfls. zusammen mit unseren Satellite-Partnern zu führenden Verfahren vor Gerichten oder Schiedsgerichten.

Freezing Order, Arrest und Zwangsvollstreckung – Investments sichern!

Dies gilt auch für Sondersituationen, wenn z.B. im Rahmen eines ausländischen Verfahrens auf das in Deutschland belegene Vermögen zugegriffen werden soll, z.B. per Arrest oder Freezing Order nach englischem Recht oder einer anderer Form der Zwangsvollstreckung. In Deutschland und im Ausland (mit Unterstützung unserer Satellites) werden wir Ihre Interessen und Rechte wahren und Ihre Vermögensgegenstände sichern.

 

 

Vereinbaren Sie mit uns gern einen unverbindlichen Gesprächstermin, kontakt@primepartners.de, per Telefon- oder Videokonferenz. Wir erläutern Ihnen gern unsere Herangehensweise und unsere Lösungsansätze, um das mit Ihrem Rechtsstreit oder Schiedsverfahrens verfolgte geschäftliche Ziel umzusetzen.

Verfahrensarten im Wirtschaftsrecht, der Ablauf eines Zivilprozesses in Deutschland, Zeit und Kosten eines Verfahrens, der Ablauf eines Schiedsverfahrens, Beweissicherung im Ausland, Ladungs- und Gerichtsfristen bei ausländischer Beteiligung, Englisch sprachige Verfahren vor deutschen Gerichten, Vollstreckung von Schiedsurteilen in Deutschland, Schieds- und Gerichtsstandklauseln in internationalen Verträgen; Arrest und Freezing Order nach englischem Recht, Law made in Germany, Arrest für Flugzeuge und Schiffe, Sicherungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für ausländische Kreditinstitute in Deutschland, Attorney/Client Privilege Issues in Cross-Border M&A Transaction

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